"Happy Birthday" Song verboten zu Singen.

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    • "Happy Birthday" Song verboten zu Singen.

      Singen kann teuer werden!

      Ernst Corinth 06.03.2005
      Sogar das Lied "Happy Birthday to you" ist in den USA Copyright geschützt
      Nicht nur in den USA hört beim Copyright der Spaß auf. Und dennoch hat wohl fast jeder schon einmal gegen die Copyright-Bestimmungen verstoßen. Beispielsweise während einer Geburtstagsfeier in einem Restaurant, bei der das Lied "Happy Birthday to you" laut und vernehmlich angestimmt wurde. Dieser Song, dessen Melodie aus dem 19. Jahrhundert und dessen Text aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammen, ist nämlich über Umwege in den Besitz des Medienunternehmens "Time Warner" geraten und daher tatsächlich bis 2030 Copyright geschützt. Das heißt: Im privaten Rahmen darf man die bekannten Zeilen singen, aber nicht in aller Öffentlichkeit. Dann muss man dafür eigentlich zahlen.


      Rund zwei Millionen Dollar an Tantiemen spielt dieses Lied jedes Jahr angeblich ein, obwohl es doch längst weltweit ein Allgemeingut ist und damit Copyright frei sein müsste. Das meinen zumindest amerikanische Bürgerrechtler, die gegen die nach ihrer Meinung ausufernden Bestimmungen des US-Copyright-Gesetzes kämpfen. Sie rufen dazu auf, dass jeder, der schon mal öffentlich "Happy Birthday" gesungen hat, sich bei dem Besitzer dieses Liedes schriftlich oder telefonisch entschuldigen und eine Entschädigung anbieten soll. Außerdem soll jeder treue Staatsbürger den Leuten von Time Warner sofort melden, falls er Zeuge eines solchen unerhörten, aber unüberhörbaren Copyright-Verstoßes wird.

      Damit das Unternehmen in Briefen und Selbstanzeigen gleichsam erstickt, hat die Gruppe jetzt Adressen, Telefonnummern und einen entsprechenden Formbrief auf der Webseite Unhappy Birthday veröffentlicht. Und damit auch hierzulande alles zukünftig nach Recht und Gesetz verläuft, sollte bei der nächsten Geburtstagsfeier vielleicht lieber kräftig "Hoch soll er leben, dreimal hoch" angestimmt werden. Das klingt zwar nicht ganz so schön, kostet aber garantiert nichts. Oder?

      Quelle: heise.de

      Meiner Meinung nach ist dies voellig unsinnig. Es kommt mir so vor, als wollen „Time Warner“ sich nur in den Medien wichtig machen, oder etwas Geld nebenbei verdienen. Ich meine, sie werden damit eh nicht weit kommen. Um diese Copy Right zu kontrollieren, wuerde man mehr Aufwand brauchen, als das I-Net auf Illegale Dateien abzusuchen.
      Und wenn ich ehrlich bin, habe ich dieses Lied schon sehr Lange nicht mehr benutzt, da ich meinen Geburtstag nicht Feier, und Freunden/Familie nur alles Gute Wünsche und dieses Lied nicht singe.
      Auf Wunsch von diversen Leuten ist dieser Thread entstanden.
      Jede Praktik jedes Augenblicks, jeder Instinkt, jede zur Tat werdende Wertschaetzung ist heute antichristlich: was fuer eine /Missgeburt von Falschheit/ muss der moderne Mensch sein, dass er sich trotzdem /nicht schaemt/, Christ zu heissen! - - -
      – Friedrich Nietzsche
    • naja, die amis haben ja eh teilweise einen an der klatsche, zeigt sich hier nur umso mehr
      die würden doch eh am liebsten alles patentieren, was nich bei 3 auf den bäumen is, glaub ich
      mal sehn wie die geschichte ausgeht

      aber wenn das laut singen verboten is, wie is es dann eigendlich mit den vielen anderen liedern, welche gecovert werden, manche fast identisch? is das dann nich auch illegal?
    • Original von Three of Five
      aber wenn das laut singen verboten is, wie is es dann eigendlich mit den vielen anderen liedern, welche gecovert werden, manche fast identisch? is das dann nich auch illegal?


      Wenn du ein Lied eines Künstlers, der z.B. in der GEMA oder einer anderen Vereinigung ist, covern willst, brauchst du dafür die Erlaubnis selbiger.
      Damit sprichst du dem ursprünglichen Küstler nicht nur zB _alle_ Radioeinnahmen durch deinen Song ein, sondern auch ein Änderungsrecht an deiner Coverversion.
      Hier is jetzt Feierabend.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thy Hammer ()